Praxis für Logopädie – Susanne Öchsner
Wo Sprechen lernen Spaß macht

Was ist Logopädie?

Logopädie (von griech. logos = “das Wort” und pädeuein = “erziehen” ) ist der 1913 erstmals benutzte und 1924 durch den Wiener Mediziner Emil Fröschels eingeführte Begriff für die Stimmheilkunde. Die Bedeutung des Logopädie-Begriffs änderte sich im Laufe der Zeit.

Heute bezeichnet die Logopädie die noch junge medizinisch-therapeutische Fachdisziplin , die den durch eine Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörbeeinträchtigung in seiner zwischenmenschlichen Kommunikationsfähigkeit eingeschränkten Menschen zum Gegenstand hat.

Das Interesse der Logopädie ist auf das konkrete Handeln (Vorbeugung, Beratung, Erfassung, Behandlung) gerichtet. Die Klientel umfasst alle Altersgruppen.

Behandlungsfelder

Therapie EinbliCke

Eine Therapieeinheit beträgt in der Regel 45-60 Minuten und findet 1 – 3x pro Woche in der Praxis, bei Ihnen zu Hause oder auch im Pflegeheim statt.

Wie lange eine Therapie dauert, hängt entscheidend von der Ausprägung der Störung, der Motivation des Patienten, der Mitarbeit der Eltern/Angehörigen und der Regelmäßigkeit ab, mit der die Therapieeinheiten durchgeführt werden.

Patienten Informationen

Wenn Sie bei sich, Ihrem Kind oder Ihren Angehörigen sprachliche Schwierigkeiten bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt. Dies kann Ihr Hausarzt, HNO-Arzt, Kinderarzt, Kieferorthopäde, ein anderer Facharzt oder die Uni-Klinik sein.

Ihr Arzt stellt eine Diagnose und genehmigt eine logopädische Behandlung. Sie melden sich telefonisch in der Praxis an, und wir vereinbaren einen Termin zum Erstgespräch.

Wir führen auch Hausbesuche bei Ihnen vor Ort oder in Altenheimen und anderen Einrichtungen durch. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Arzt.

Die Kosten

Die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie ist als Heilmittel ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden.

Gesetzlich Versicherte

Erwachsene der gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Eigenanteil von 10 % und eine Verordnungsgebühr von 10 Euro pro Verordnung/Rezept zahlen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung werden die Kosten voll von der Krankenkasse übernommen.

Privat versicherte Patienten

Sie benötigen ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes. Die Versicherungen erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife.